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Der Vorstand

 

Der Vorstand wird vom Eurodistriktrat gewählt. Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den 12 Mitgliedern (6 französische und 6 deutsche Mitglieder)

 

Der Vorstand tritt 2-3 mal jährlich zusammen.

 

Der Vorstand ist für folgende Angelegenheiten zuständig:

 

  • Bestimmung der Tätigkeit des Eurodistrikts und Vorschlag des Arbeitsprogramms
  • Vorbereitung der Ratssitzungen und der Tagesordnungspunkte
  • Vorschlag des Haushaltsplans und des Betrages der jährlichen Mitgliedsbeiträge
  • Bestimmung der notwendigen Stellen
  • Abschluss von Verträgen, die mehr als 25.000€ netto bis 50.000€ netto führen
  • Wahl des Generalsekretärs für eine Dauer von 5 Jahren mit der Möglichkeit der Abberufung oder der Verlängerung im Einvernehmen mit dem Präsidenten
  • Einrichtung von Sachverständigengruppen und Bestimmung ihrer Aufgaben
  • Ausarbeitung der Geschäftsordnung
  • Empfehlungen an den Rat hinsichtlich der Aufnahme neuer Mitglieder
  • Bestimmung des Orts der Ratssitzung
  • Sonstige Aufgaben, die ihm vom Rat übergeben werden

 

Um die Liste der Vorstandsmitglieder anzusehen, klicken sie hier.

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