Der Vorstand wird vom Eurodistriktrat gewählt. Er besteht aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und den 12 Mitgliedern (6 französische und 6 deutsche Mitglieder)
Der Vorstand tritt 2-3 mal jährlich zusammen.
Der Vorstand ist für folgende Angelegenheiten zuständig:
- Bestimmung der Tätigkeit des Eurodistrikts und Vorschlag des Arbeitsprogramms
- Vorbereitung der Ratssitzungen und der Tagesordnungspunkte
- Vorschlag des Haushaltsplans und des Betrages der jährlichen Mitgliedsbeiträge
- Bestimmung der notwendigen Stellen
- Abschluss von Verträgen, die mehr als 25.000€ netto bis 50.000€ netto führen
- Wahl des Generalsekretärs für eine Dauer von 5 Jahren mit der Möglichkeit der Abberufung oder der Verlängerung im Einvernehmen mit dem Präsidenten
- Einrichtung von Sachverständigengruppen und Bestimmung ihrer Aufgaben
- Ausarbeitung der Geschäftsordnung
- Empfehlungen an den Rat hinsichtlich der Aufnahme neuer Mitglieder
- Bestimmung des Orts der Ratssitzung
- Sonstige Aufgaben, die ihm vom Rat übergeben werden
Um die Liste der Vorstandsmitglieder anzusehen, klicken sie hier.